Homeoffice bei Niggemeier

In der nächsten Zeit arbeiten wir, wo es geht, von zuhause. Bitte vereinbaren Sie auf jeden Fall einen Termin, bevor Sie uns besuchen. Danke – und bleiben Sie gesund!

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat ja von seinem sich aus § 18 Abs. 3 ArbSchG ergebenden Recht Gebrauch gemacht, wonach es in epidemischen Lagen von nationaler Tragweite nach § 5 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes ohne Zustimmung des Bundesrates spezielle Rechtsverordnungen zum Arbeitsschutz für einen befristeten Zeitraum erlassen darf. Mit der ab dem 27.1.2021 geltenden Corona-Arbeitsschutzverordnung wird nun auch erstmals eine Pflicht zum Angebot eines Homeoffice-Arbeitsplatzes eingeführt, wenn auch nur für einen befristeten Zeitraum. Mit Rücksicht auf die immer noch bestehende Pandemielage haben Bundesregierung und Länder am 3. März vereinbart, die ursprünglich am 15.03.2021 endende Verordnung bis zum 30. April 2021 zu verlängern.

Wir tun alles, damit unsere Mitarbeiter bestmöglich geschützt sind und weiter für Sie arbeiten können. Daher werden wir ihnen auch weiterhin Homeoffice bieten, bis sich die Corona-Lage hoffentlich bald entspannt hat.
Unserem Engagement und der Qualität Ihrer Lösungen rund um Fenster und Türen tut das natürlich keinen Abbruch. Auch von zu Hause geben wir für unsere Kunden alles, um Ihre Aufträge zügig und professionell abzuwickeln und Ihre Projekte bei Neu- und Umbau, Sanierung und Renovierung zu einem vollen Erfolg zu machen. Sauber, unkompliziert und kompetent, wie Sie es vom Team Niggemeier & Broermann gewohnt sind.